Nur-Flug Buchungen

Wir bitten Sie, die AGB sorgsam durchzulesen, da der folgende Auszug die wichtigsten Hinweise und Bedingungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisegast und dem Reiseunternehmen DELTAPAX regelt. Diese Bedingungen werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisevermittlung dem Reisegast zur Kenntnis gebracht und von ihm durch die Vornahme der Buchung anerkannt.

1.Vertrag

1.1. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen kann, bietet der Reisegast dem Reiseunternehmen DELTAPAX den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Bestätigung der Anmeldung unter Nennung der Buchungsnummer, die gegenüber dem Reiseanmelder erfolgt, nimmt DELTAPAX das Angebot an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel schriftlich erfolgen.
1.2. Derjenige, der im Auftrag oder zugunsten eines anderen oder für mehrere Reiseteilnehmer einen Vertrag abschließt, haftet für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisegast ist verpflichtet, die Reisebestätigung unverzüglich auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und an DELTAPAX eventuelle Unrichtigkeiten in Schriftform zu melden. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab und wird dies nicht gemeldet, liegt ein neues Angebot von DELTAPAX vor, welches der Reisegast durch Zahlung des Reisepreises annehmen kann.
1.4. Die Reisebestätigung/Rechnung sowie sämtliche Reisedokumente werden per E-Mail an die in der Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die vertragsbezogene Kommunikation findet i.d.R. per EMail, in unverschlüsselter Form statt, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Über Änderungen der E-MailAdresse hat der Kunde DELTAPAX unverzüglich zu informieren und ist verantwortlich für die regelmäßige Überwachung seines E-Mail-Postfaches
1.5. Bei Buchung im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
c) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
d) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages
e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung am Bildschirm zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß c) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger oder zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.6. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 S.1 Nr.9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzliche Rücktrittsund Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sich denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungen des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an DELTAPAX unter Bezugnahme auf die entsprechende Buchungsnummer zu erfolgen.
2.2. Die Zahlung ist bei Buchung in voller Höhe zu 100% sofort fällig. DELTAPAX ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die Zahlung vollständig erfolgt ist. Im Falle fehlender / nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung besteht kein Anspruch auf Beförderung. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises steht DELTAPAX ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisegast zu. DELTAPAX steht nach Mahnung und nach Fristsetzung unter Ablehnungsandrohung ein Leistungsverweigerungsrecht in Form einer kostenpflichtigen Stornierung zu.
2.3. Als Zahlungsweg gilt die Zahlung per Kreditkarte (Visa/Master) oder die Sofortüberweisung.

3. Leistungen

3.1. Der Flugreisende ist verpflichtet, seine Flugzeiten jeweils für Hin-/Rückflug 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen.
3.2. Babys (0-1,99 Jahre) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Sitzplatz sowie keinen Anspruch auf die Beförderung von Freigepäck, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen.
3.3. Nimmt der Flugreisende einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch, ohne dies an DELTAPAX mitzuteilen, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung
3.4. DELTAPAX weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
3.5. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

4. Rücktritt

4.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Reisegast vom Vertrag zurück (Storno), verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine Entschädigung als Pauschale verlangen. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei DELTAPAX. Die Erklärung kann vom Reiseanmelder in Schriftform abgegeben werden. Tritt der Reisegast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann DELTAPAX Ersatz für die durch DELTAPAX getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisegast nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten genannten Uhr-/Tageszeiten am Abflughafen einfindet und den Flug verpasst (no-show)
4.2. Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskostenversicherung, die diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Flugreisepreis eingeschlossen. Soweit ein Versicherungsfall eintritt, hat der Fluggast die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen.
4.3. Für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Rücktrittsgebühren bei einer Nur-FlugBuchung: ab dem Buchungstermin bis zum Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Beförderungsentgelts pro Gast/pro Strecke.
4.4. Bei der Teilstornierung von Reisegästen haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen.

5. Namensänderung und Umbuchung

5.1. Für eine Namensänderung oder Umbuchung bei einer Nur-Flug-Buchung besteht lediglich die Möglichkeit des Rücktritts zu einer Stornierungsgebühr von 100% des Beförderungsentgelts pro Gast/pro Strecke und Neubuchung zum neuen Reisepreis.

6. Gepäck

6.1. Jeder Flugreisende hat einen Anspruch auf Beförderung von Freigepäck gemäß der Angabe im Flugvoucher. Auf die Beförderung von Übergepäck besteht kein Anspruch. Soweit das ausführende Luftfahrtunternehmen dieses bewilligt, fallen zusätzliche Kosten pro Kilogramm an
6.2. Es gelten die Beförderungsbedingungen des bestätigten Luftfahrtunternehmens. Dies gilt neben der Aufgabe von Freigepäck insbesondere auch für das Mitführen von Handgepäck, das Sondergepäck, Medikamente und Wertsachen
6.3. Das Sondergepäck ist bei dem bestätigten Luftfahrtunternehmen zu deren Konditionen anzumelden.

7. Pflichten des Reisegastes

7.1. Der Reisegast ist bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisegast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Unterlässt es der Reisegast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.
7.2. Verlust, Mängel oder Schäden am Reisegepäck im Zusammenhang mit der Flugbeförderung müssen unverzüglich am Zielflughafen der ausführenden Fluggesellschaft mittels dem international üblichen „PIR“- Protokoll angezeigt werden.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Flugreisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Flugreise wichtigen Vorschriften wie beispielsweise Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sowie für die Vollständigkeit der Reiseunterlagen selbst verantwortlich.

9. Aufrechnungsverbot

Der Reisegast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Reiseunternehmens auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

10. Gerichtsstand

Der Reisegast kann die DELTAPAX nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von DELTAPAX gegen den Reisegast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DELTAPAX maßgebend.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Offensichtliche Rechen-/Druckfehler berechtigen DELTAPAX zur Anfechtung des Reisevertrages.
11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Einklang mit der DS-GVO. Es werden nur diejenigen persönlichen Daten erhoben, bearbeitet und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise als Vertragszweck notwendig sind. Partner und Mitarbeiter der DELTAPAX sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Ihr Reiseunternehmen:

TT-TravelTime GmbH
Marke DELTAPAX
Elb 21, 40721 Hilden
Stand der AGB: 01.11.2020